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Öffentlich laden

Eichrechtskonform
und robust

Ladeinfrastruktur für
den öffentlichen­ Bereich

Öffentlich laden

Eichrechtskonform
und robust

Ladeinfrastruktur für
den öffentlichen­ Bereich

Intelligente Ladeinfrastruktur
von ABL für Stadtwerke und Gemeinden

Öffentliche Ladepunkte bieten E-Fahrern Flexibilität, insbesondere auf längeren Fahrstrecken. Eine Besonderheit in Deutschland ist, dass öffentliche Ladeinfrastruktur eichrechtskonform sein muss. Hierfür müssen die Ladestationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) oder den Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) zertifiziert werden.

Quick Facts

Vandalismussicher

Eichrechtskonforme Abrechnungsmöglichkeiten

Hoher Sicherheitsstandard

Integrierter elektronischer Überstromschutz

Mit Bezahlterminal kompatibel

Mit einer Vielzahl von Systemen kompatibel

Produktempfehlungen für öffentliche Ladeinfrastruktur

Ladesäulen eMC für den Einsatz im öffentlichen Bereich


ABL Ladesäulen fügen sich gut in jede Umgebung ein. Das mehrfach beschichtete robuste Metallgehäuse sowie die ausgereifte und stabile Ladetechnik garantieren Langlebigkeit und einen zuverlässigen Betrieb. Zwei verschieden hohe Sockel bieten für jeden Untergrund die passende Installationshöhe. Die Ladesäule eMC3 ist eichrechtskonform erhältlich.

Zur Produktübersicht Ladesäulen eMC

Laden im öffentlichen Bereich mit der Wallbox eM4 Twin


Die Wallbox eM4 Twin ist eichrechtskonform erhältlich, bietet Remote-Updates und Installationen sind besonders platzsparend möglich. Standardisierte Schnittstellen (OCPP Smart Charging, Modbus TCP) ermöglichen die Einbindung in eine Vielzahl externer Systeme. Darüber hinaus ist die Wallbox eM4 Twin ISO15118 Hardware Ready für Plug & Charge.

Zur Produktübersicht Wallbox eM4

Lookbook

Ladesäule des Ladeverbund+

Ladesäule des Ladeverbund+

Wallbox eM4 Twin auf Parkplatz für Dienstwagen

Wallbox eM4 Twin als Ladelösung für den öffentlichen Bereich

Öffentliche Ladesäule in Lauf

Öffentliche Ladesäule der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH

öffentliche Ladesäule eMC3

Eichrechtskonforme Ladesäule eMC3

Wallbox eM4 Twin

Eichrechtskonforme Wallbox eM4 Twin

Ladesäule des Ladeverbund+

Ladesäule des Ladeverbund+

Wallbox eM4 Twin auf Parkplatz für Dienstwagen

Wallbox eM4 Twin als Ladelösung für den öffentlichen Bereich

Öffentliche Ladesäule in Lauf

Öffentliche Ladesäule der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH

öffentliche Ladesäule eMC3

Eichrechtskonforme Ladesäule eMC3

Wallbox eM4 Twin

Eichrechtskonforme Wallbox eM4 Twin

Häufig gestellte Fragen

Zu welchem Zeitpunkt muss ein öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden?

Neu öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Soll ein Ladepunkt nicht mehr öffentlich genutzt werden oder ist ein Betreiberwechsel erfolgt, muss eine entsprechende Meldung unmittelbar erfolgen.

(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/FAQ/start.html=)

Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur?

Informationen über die technischen Mindestanforderungen öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) aus dem Jahr 2016 aufgeführt.
Nähere Informationen finden Sie im von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Kurzleitfaden zur LSV:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/start.html

Können die Ladestationen in meinem Unternehmen auch für das öffentliche Laden zugänglich gemacht werden?

Ladepunkte im Unternehmen können öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören u. a. die Anzeigepflicht der eichrechtskonformen Ladestation(en) bei der Bundesnetzagentur sowie bei der zuständigen Eichbehörde, die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie die Gewährleistung bestimmter Zahlungsarten an den Ladepunkten. Nähere Informationen werden auf der Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/FAQ/start.html

In einer Tiefgarage kann aufgrund von schlechtem Mobilfunkempfang keine Kommunikation zu einem Backend aufgebaut werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Ladegruppe in ein bestehendes Netzwerk einzubinden. Welches Vorgehen ist hier möglich?

Auch bei schlechtem Mobilfunkempfang in einer Tiefgarage kann eine Verbindung zum Backend hergestellt werden. Hierfür ist die Einbindung eines LTE- Routers in das Netzwerk des Ladeverbunds nötig.

Mit welchen Backends sind ABL Ladestationen kompatibel?

Eine Übersicht unserer Backendpartner haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://www.ablmobility.de/de/produkte/kompatibilitaet.php
Sollte Ihr bevorzugtes Backend nicht in der Liste unserer Backendpartner aufgeführt sein, nehmen wir die entsprechende Integration gerne für Sie vor. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit unserem ABL Customer Service auf.

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Interaktive Ladesäulenkarte

Auf der interaktiven Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur können Sie jederzeit nach verfügbaren öffentlichen Ladepunkten suchen.

Interaktive Ladesäulenkarte

Interaktive Ladesäulenkarte

Auf der interaktiven Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur können Sie jederzeit nach verfügbaren öffentlichen Ladepunkten suchen.

Gut zu wissen

Auf unserer Übersichtsseite zu eichrechtskonformem Laden haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

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Auf unserer Übersichtsseite zu eichrechtskonformem Laden haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

Wir laden Ihr Elektrofahrzeug

Entdecken Sie unsere Ladelösungen für den öffentlichen Bereich in unserem eMobility Katalog.

eMobility Katalog November 2023

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