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Eichrechtskonformes Laden

Eichrechtskonformes Laden

Transparent & nachvollziehbar

Nina Greim
11. Juli 2023

Seit 1. April 2019 müssen Versorgungspunktbetreiber (engl. Charge Point Operator bzw. CPO) das Mess- und Eichgesetz (MessEG), die Mess- und Eichverordnung (MessEV), die Ladesäulenverordnung (LSV) sowie die Preisangabenverordnung (PAngV) einhalten, um abrechnen zu dürfen. Das Ziel dabei ist es, Transparenz und Schutz für die wirtschaftlichen Akteure, z. B. Verbraucher, zu schaffen.

Es ist genau festgelegt, welche Daten eine Ladestation erfassen muss, damit sie eichrechtskonform ist:

• Die Menge der bezogenen elektrischen Energie oder Dauer des Ladevorgangs
• Identifikation des Benutzers
• Identifikation des Ladepunkts

Die Daten zu jedem einzelnen Ladevorgang müssen in der Ladestation gespeichert werden, damit sie für eine nachträgliche Prüfung einsehbar sind. In ABL Ladestationen werden die Ladevorgänge in der Ladestation und zusätzlich im Backend gespeichert.

Ablauf eines eichrechtskonformen Ladevorgangs

Nach dem Freischalten des Ladevorgangs über das Smartphone oder eine RFID-Karte wird dieser gestartet. Die signierten Messdatensätze werden lokal gespeichert und an das Backend weitergegeben. Der CPO empfängt die signierten Messdatensätze, welche direkt oder über eine Roamingplattform an den eMobility Service Provider (EMSP) weitergeleitet werden. Der Endkunde erhält mit seiner Rechnung Messdatensätze aller Ladevorgänge. Diese können mit Hilfe der Transparenzsoftware des S.A.F.E. e.V. auf Echtheit geprüft werden.

Zertifizierung für Hard- und Softwarelösung als Voraussetzung für Eichrechtskonformität

Damit eine Ladestationen eichrechtskonform zertifiziert sind, bedarf es einer Konformitätsbewertung nach MessEV Modul B. Nach einer erfolgreichen Konformitätsbewertung wird eine Baumusterprüfbescheinigung von der Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) oder der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) sind Beispiele der Konformitätsbewertungsstellen.

Bei der Konformitätsbewertung werden herstellerspezifische Hard- und Softwarelösungen begutachtet. Diese werden unter dem Begriff Messkapsel zusammengefasst. Die Messkapsel beinhaltet bei ABL einen eichrechtkonformen Energiezähler sowie einen von ABL entwickelten Datenspeicher. Letzterer speichert die Messdaten mit Informationen zu jedem Ladevorgang dauerhaft ab. Anschließend werden die Messwertdatensätze auch an das Backend übertragen. Der Verbraucherschutz hat hierbei höchste Priorität.

Vorteile des eichrechtskonformen Ladens mit ABL

• Zertifizierte Eichrechtskonformität durch die Baumusterprüfbescheinigung nach MessEV Modul B
• Maximale Unabhängigkeit durch freie Wahl des CPOs, der Roamingplattform, des EMPs und Backends
• Manipulationssichere Hard- und Software

Eichrechtskonforme Ladestationen von ABL

Wallbox eM4 Twin
• Wallbox eMH3
Ladesäule eMC3

Die eichrechtskonformen Varianten unserer Wallbox eM4 Twin empfehlen sich besonders für Anwendungsfälle im halböffentlichen und öffentlichen Bereich bei Unternehmen, Wohnungswirtschaften und Parkhäusern.

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