Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441
Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441
Seit dem 23.11.2021 können Sie die Förderung des Erwerbs und der Errichtung von neuen, nicht öffentlichen Ladestationen beantragen. Gefördert werden Ladestationen, die sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden und zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Parken von Mitarbeiterfahrzeugen vorgesehen sind.
Die KfW Förderung 441 können Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen beantragen.
Alle ABL Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit im Rahmen des Zuschusses für Ladestationen in Unternehmen 441 förderfähig.
Weitere Informationen zur KfW Förderung 441 finden Sie hier. Ihren Antrag auf den Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441 können Sie direkt im KfW-Zuschussportal stellen.
Die Gesamtkosten der Ladestation inkl. Installation müssen mindestens 1.285,71 € betragen.
Der Kauf der Ladestation darf erst nach Genehmigung Ihres Antrags durch die KfW getätigt werden.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 € je Standort.
Der Strom für die Ladestation muss aus erneuerbaren Energien stammen – etwa durch Nutzung eines entsprechenden Stromvertrags.
Die Förderung in Höhe von 900 Euro gilt pro Ladepunkt. Bei Kauf und Installation einer Twin Ladestation wie bspw. der ABL Wallbox eMH3 Twin erhalten Sie also insgesamt 1.800 Euro Förderung. Hier finden Sie die Tabelle zur Berechnung des Zuschusses.
Sie können die Anzahl der Ladepunkte bereits bei Antragstellung angeben.