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Foerderung NRW

Neue Fördermittel für Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfahlen

Diese ABL Ladestationen sind förderfähig


21. Februar 2024

Im Rahmen des Klimaschutz-Förderprogramms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität" können in Nordrhein-Westfahlen seit 1. Februar 2024 wieder Förderanträge für Ladeinfrastruktur gestellt werden. Mit Ladestationen von ABL investieren Sie in zukunftsfähige Ladelösungen und setzen Maßstäbe für eine klimaneutrale Mobilität.

Welche ABL Ladestationen sind förderfähig?

Wallbox eM4 – Your wall. Your box.

Die Wallbox eM4 ist unsere leistungsstarke Ladelösung für Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und Parkflächen. Erhältlich ist die Wallbox als Twin Variante mit zwei Ladepunkten oder als Single Variante mit einem Ladepunkt. Bis zu 100 Ladepunkte können in einem Gruppenverbund zusammengeschlossen werden. Die eichrechtskonformen Varianten ermöglichen die für den öffentlichen Raum zertifizierte, kilowattstundengenaue Abrechnung über ein Backend.

Ladesäulen eMC – Elegant, robust und sicher.

Unsere Ladesäulen eMC3 und eMC2 eignen sich für den öffentlichen Einsatz in Städten und Gemeinden sowie den halb-öffentlichen Einsatz, z. B. auf Firmenparkplätzen. Das robuste Metallgehäuse schützt sie vor extremen Witterungsverhältnissen und Vandalismus. Anhand der LED-Leiste ist jederzeit ersichtlich, ob ein Ladepunkt frei oder belegt ist. Die Ladesäule eMC3 ermöglicht eichrechtskonformes Laden und Abrechnen.

In welchen Bereichen und in welcher Höhe werden Fördermittel zur Verfügung gestellt?

Fördergelder können unter anderem für den Aufbau von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern, Unternehmen sowie im öffentlichen Bereich beantragt werden. Da besonderer Handlungsbedarf in der Wohnungswirtschaft besteht, legt das Land Nordrhein-Westfahlen ein besonderes Augenmerk auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur in diesem Sektor.

Die maximal gewährten Fördersummen:

  • Ladelösungen im Mehrfamilienhaus: Das Land stellt bis zu 1000 Euro je Ladepunkt als maximale Fördersumme bereit.
  • Ladelösungen im Unternehmen: Auch Unternehmen können von bis zu 1000 Euro je Ladepunkt profitieren.
  • Ladelösungen im öffentlichen Raum: Bei einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt werden Städte und Kommunen bis maximal 1500 Euro je Ladepunkt unterstützt.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie auf der offiziellen Website der Landesregierung Nordrhein-Westfahlen.

 

Ihre Ansprechpartner bei ABL

Kontaktieren Sie uns und finden Sie die passgenaue Ladelösung für Ihren Anwendungsfall. Wir beraten Sie gerne.

Rene Hocher und Guido Bander aus unserem Sales Team Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen gerne jederzeit beratend zur Seite und freuen sich auf Ihre Anfrage.

Kontaktieren Sie unser Team per E-Mail an rene.hocher@abl.de oder guido.bander@abl.de.

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