
Die Richtlinien regeln die staatliche Förderung von Ladeinfrastruktur im Freistaat Bayern für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Die Unterstützung der Elektromobilität durch eine bessere Nutzbarkeit im privaten, gewerblichen und kommunalen Bereich soll einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffen und Lärmbelastung leisten.
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung, Modernisierung und Ersatz von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Dies umfasst sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, z.B. an Unternehmensstandorten oder Fuhrparks, mit Fokus auf eine bedarfsgerechte Standortwahl für normkonforme und technisch geeignete Ladepunkte. Förderfähig können neben den Ladeeinrichtungen auch Installations- und Netzanschlusskosten sein, sofern dies in den jeweiligen Förderaufrufen vorgesehen ist.
Im öffentlichen Bereich empfiehlt sich die Wallbox eM4 mit ein oder zwei Ladepunkten für den Einsatz in Parkhäusern, auf Parkplätzen oder für öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten in Unternehmen. In einer Ladegruppe können bis zu 100 Ladepunkte verbunden werden. Die eichrechtskonformen Varianten der Ladestation stellen eine gesetzeskonforme Datenspeicherung, -übermittlung und Abrechnung sicher. Ladevorgänge können mit Ladekarte/-app oder vor Ort bargeldlos ohne Vertragsbindung bezahlt werden. Die Wallbox eM4 unterstützt den Kommunikationsstandard Plug & Charge.
Benutzerfreundlich, effizient und zuverlässig. In Q4/2024 wird ABL mit der ABL Supernova 220 die erste Schnellladestation in seinem Portfolio einführen. Erhältlich mit 75 kW, 150 kW oder 220 kW gewinnt öffentliches DC-Laden im DACH-Raum dadurch eine neue Dimension. Hier erfahren Sie mehr.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Förderhöhe und Höchstbeträge werden in den Förderaufrufen konkret bestimmt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Rahmen zeitlich begrenzter Förderaufrufe; die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Gut zu wissen: Die Richtlinie ist ein Rahmenwerk – die konkreten Förderbedingungen für einzelne Projekte (z. B. technische Mindestanforderungen, Fördersätze, Antragstermine, Fristen) stehen in den jeweils aktuellen Förderaufrufen bzw. Ausschreibungen, die vom Staatsministerium und der zuständigen Organisationsstelle (z. B. Bayern Innovativ) veröffentlicht werden.
Alle weiterführenden Informationen zum aktuellen Förderaufruf finden Sie auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH.
Unser ABL Sales Team Süddeutschland berät Sie gerne.
Manfred Profoss und Simon Herkert freuen sich darauf, von Ihnen zu hören und Sie zu Ihrem individuellen Anwendungsfall zu beraten.
Jetzt per Mail an manfred.profoss@abl.de oder simon.herkert@abl.de Kontakt aufnehmen.
